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Fähre Basel

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bebbi Boot GmbH

1. Anerkennung
Der/Die Mieter*in anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch den/die Mieter*in verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und ist besorgt, dass er/sie ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjektes orientiert wird.


2. Beginn und Ende der Miete
Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Bebbi Boot GmbH umgehend unter 076 225 59 78 zu benachrichtigen. Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der/die Mieter*in für jede Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen.

3. Buchungs-, Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen bei der
Bootsmiete auf Stundenbasis sowie von Bootsfahrstunden und Bootsfahrten.

Die Buchung wird mit dem Überweisen des Gesamtpreises bestätigt. Der/die Bootsführer*in hat Bebbi Boot ausserdem im Vorfeld eine Kopie oder ein Foto des gültigen Bootsführerscheins zu senden. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn, wird der volle Betrag (bzw. die getätigte Anzahlung) zurückerstattet, abzüglich einer Stornierungsgebühr von CHF 10.-. Bei Absagen von vereinbarten Mieten weniger als 48 Stunden vor Mietantritt schuldet der/die Mieter*in der Bebbi Boot GmbH die Hälfte des kompletten Mietpreises. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und es erfolgt keine Rückerstattung. Anstelle einer Stornierung können Buchungen verschoben werden. Bitte nimm dazu per E-Mail (info@bebbi-boot.ch) mit uns Kontakt auf mit der Angabe des
neu gewünschten Datums und Uhrzeit oder rufe uns direkt an. Bei kurzfristigen Verschiebungen von weniger als 48h vor Mietantritt wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Bootsfahrstunden werden entweder vor Ort in bar, per Twint (zzgl. Gebühren) oder im Vorfeld via Banküberweisung beglichen. Bei Absagen und Verschiebungen gelten die gleichen Regeln wie bei der zuvor erläuterten Bootsmiete auf Stundenbasis.

 

4. Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen Paket für Skipper und Kapitäne.
Bei Abschluss des Pakets Skipper (8 Stunden Bootsmiete) oder Paket Kapitän (16 Stunden Bootsmiete) kann bis 48 Stunden vor Mietbeginn die gebuchte Fahrt storniert beziehungsweise verschoben werden. Dabei wird die Anzahl der gebuchten Stunden nicht vom Kontingent abgezogen, es wird aber auch kein Geld zurückerstattet. Bei Absagen von vereinbarten Mieten weniger als 48 Stunden vor Mietantritt schuldet der/die Mieter*in der Bebbi Boot GmbH die Hälfte des Mietbetrags, das bedeutet, dass die Hälfte gebuchten Stunden vom Kontingent abgezogen werden. Bei Absagen von vereinbarten Mieten weniger als 24 Stunden vor Mietantritt schuldet der/die Mieter*in der Bebbi Boot GmbH den gesamten Mietbetrag, das bedeutet, dass die gebuchten Stunden vom Kontingent abgezogen werden. Anstelle einer Stornierung können Buchungen verschoben werden. Bitte nimm dazu per E-Mail (info@bebbi-boot.ch) mit uns Kontakt auf mit der Angabe des neu gewünschten Datums und Uhrzeit oder rufe uns direkt an. Bei kurzfristigen Verschiebungen von weniger als 48h vor Mietantritt wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

5. Einweisung
Der/Die Mieter*in überprüft vor Mietbeginn, ob alle notwendigen Schiffspapiere und die vorgeschriebene Mindestausrüstung an Bord sind. Die Bebbi Boot GmbH nimmt sich vor dem Mietantritt Zeit, fachgerecht in Boot und Revier einzuweisen. Der Mietende ist dafür verantwortlich, sich entsprechend der Einweisung zu verhalten. Der Zustand des Mietboots wird zu Beginn und am Ende der Miete besprochen, bestehende Mängel werden im Zustandprotokoll festgehalten.

6. Berechtigung zum Führen des Mietobjektes und Regeln im Fahrrevier
Zum Führen des Mietbootes ist berechtigt, wer als MieterIn desselben im Besitze eines gültigen Führerausweises der Kategorie A ist und Kenntnisse über die geltenden Vorschriften in der Schweiz hat. Vor Mietantritt muss eine Kopie oder ein Foto des Bootsführerscheins an Bebbi Boot gesandt werden. Wer den Bootsführerschein bei Mietantritt nicht dabei hat, kann die Fahrt nicht antreten und hat kein Anrecht auf Verschiebung oder Rückerstattung der Fahrt. Lernfahrten mit dem Mietboot sind nicht gestattet. Für allfällige Übertretungen oder Missachten von Vorschriften haftet der/die Mieter*in vollumfänglich. Der/Die Mieter*in amtet als Schiffsführer*in und ist als solche*r für die Einhaltung der Gesetze und lokalen Regeln verantwortlich, insbesondere:

● der Einhaltung der maximalen Beladung (Personenanzahl) gemäss Eintrag im Schiffsausweis
● der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Vermeidung von Sog- und Wellenschlag im Bereich der Basler Fähren
● die Vorschriften betreffend des Befahrens der Schwimmerzone
● die Einhaltung aller geltenden Fahrregeln gemäss Schifffahrtsrecht.
● Das Befahren des Regioports (Kleinboothafen) sowie des Port of
Switzerlands (Hafenbecken 1 & 2) sind ausdrücklich untersagt.


Das Befahren des Schleusenvorhafens in Birsfelden ist nur gestattet, wenn eine Schleusung durchgeführt und angemeldet ist. Das Schleusen ist nur gestattet, wenn zuvor ein Schleusenkurs besucht wurde. Wenn eine Schleusenfahrt während der Miete geplant ist, muss der Mietende dafür vor Mietbeginn die Erlaubnis von Bebbi Boot einholen.


7. Mietboot

Das Mietboot wird in ordentlichem Zustand abgegeben; Treibstoff und Motorenöl werden vor der Fahrt von Bebbi-Boot GmbH kontrolliert und bei Bedarf aufgefüllt. Der/die Mieter*in verpflichtet sich, zum Mietboot Sorge zu tragen und es in sauberem Zustand zurückzugeben. Entstehen ungeplante, aussergewöhnliche Reinigungsarbeiten werden diese durch die Bebbi Boot GmbH ausgeführt und mit CHF 80.-/h und zusätzlichen Materialkosten in Rechnung gestellt.

8. Pflichten bei Unfall
Der/Die Mieter*in sorgt bei einem Unfall für die sofortige Verständigung der Bebbi Boot GmbH, damit gemeinsam der Schaden und das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Bei grossem Sach- oder Personenschaden muss umgehend die Rheinpolizei beigezogen werden. Ferner ist der Mietende verantwortlich für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen.

9. Haftpflicht-Vollkaskoversicherung und Kaution

Im Schadensfall hat der/die Mieter*in einen Selbstbehalt von CHF 500.- zu tragen. Dieser kann von Bebbi Boot in Form einer Kaution bei Mietantritt zur Hinterlegung verlangt werden. Fallen die Reparaturkosten niedriger aus, so wird der Restbetrag dem Mieter nach der Reparatur zurückerstattet. Der/Die Mieter*in bleibt überdies persönlich haftbar
für alle Schäden, die durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden (z. B. Grobfahrlässigkeit, zerschnittene Polster, defekte Ausrüstung, defekter Propeller, Schaden durch Anker, verlorene Objekte, etc.). Die Bebbi Boot GmbH lehnt jede Verantwortung und Kostenfolge bei Personenschäden vollumfänglich ab. Der/Die Mieter*in und weitere Gäste des Mietbootes sind für eine entsprechende Unfall- / Personenschutzversicherung selbst verantwortlich.

 

10. Haftung der Bebbi Boot GmbH

Bebbi Boot GmbH haftet nicht für Schäden, die dem/der Mieter*in dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht.

 

11. Reparaturen

Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass sich das Mietobjekt bei der Übergabe in Ordnung befindet. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der/die Mieter*in, wie in Punkt 6 und 7 beschrieben, haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von Bebbi Boot GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Bebbi Boot GmbH dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt nicht vorgenommen werden.

 

12. Verlust von Eigentum

Bei Verlust von Eigentum des Vermieters ( Schlüssel, Bootshaken, etc.) wird eine Entschädigung in Höhe des Verlusts erhoben. Für liegengelassenes Eigentum des Mieters wird nicht gehaftet.

13. Vertragserfüllung
Für den Fall, dass das Mietboot in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat Bebbi Boot GmbH das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den/die Mieter*in kann Bebbi Boot GmbH den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.


14. Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Obligationenrecht.


15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil Basel-Stadt von Bebbi Boot GmbH. Der/Die MieterIn erklärt ausdrücklich, dass er/sie sich unter Verzicht auf seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz Gerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

Bebbi Boot GmbH
Jägerstrasse 5
4058 Basel

Stand: Basel, Mai 2024

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